Ab kommendem Jahr erhält jeder Berliner Bezirk aus dem Landeshaushalt eine finanzielle Förderung zur Gründung eines Umweltbildungszentrums. Bisher ist unklar, wie und wo diese zentrale Anlaufstelle in Treptow-Köpenick geschaffen werden soll. Auf der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 13. Dezember 2018 wurde mit großer Mehrheit beschlossen, dass das Bezirksamt die Bezirksverordneten bei der Auswahl und Etablierung dieses Zentrums einbeziehen soll. Der Beschluss geht auf einen Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zurück.
Umweltbildung in Berlin beschäftigt sich unter anderem mit biologischer Vielfalt, gesunder Ernährung und unserer Stadtnatur. Vermittelt wird auch ein Verständnis, wie wir mit unserer Lebensweise – Ernährung, Konsum, Mobilität und Energieverbrauch – die Natur beeinflussen, im schlimmsten Fall gefährden oder im besten Fall erhalten können. Nach Informationen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden im Jahr 2016 von den rund 8.000 Grundschulklassen Berlins nur weniger als ein Viertel mit Umweltbildungsprogrammen des Landes Berlin erreicht. Um dieses gravierende Defizit zu beheben, kündigte die Senatsverwaltung an, die Bezirke bei der Schaffung und Unterhaltung sogenannter Umweltbildungszentren finanziell zu unterstützen. Mithilfe eines solchen Zentrums sollen Akteure vernetzt, Versorgungslücken geschlossen und gezielt Partnerschaften zwischen Anbietern von Natur- und Umweltbildung mit Schulen, Kitas und weiteren Einrichtungen aufgebaut werden. Zur Förderung der Umweltbildung erhalten die Bezirke als ersten Schritt im kommenden Jahr jeweils 80.000 Euro.
„Die Bezirkspolitik sollte den Prozess zur Schaffung einer Anlaufstelle für Umweltbildung aktiv begleiten und mitgestalten“, erklärt Claudia Schlaak, Fraktionsvorsitzende und umweltpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen. „Die Umweltbildung und -erziehung ist für die Zukunft Berlins zentral und muss als generationenübergreifende Aufgabe verstanden und gefördert werden. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, dass das Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Trägers für die Anlaufstelle und die Kriterien, nach denen eine Auswahl getroffen wird, für die Politik und Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar gemacht werden.“
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