Seit mehreren Jahren wird in Treptow-Köpenick über die Steganlagenkonzeption für Sportboote diskutiert. Eine Einigung zwischen Sportvereinen und Besitzern von Wassergrundstücken auf der einen sowie dem Bezirksamt auf der anderen Seite ist noch immer in weiter Ferne. Aus Sicht der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung ist dies ein weiteres Versäumnis des zuständigen Stadtrats Bernd Geschanowski (AfD). „In den letzten zwei Jahren hat das Bezirksamt kaum Dialogbereitschaft gezeigt. Die zunehmende Frustration der betroffenen Sportvereine und Bürgerinnen und Bürger ist absolut nachvollziehbar“, erklärt Claudia Schlaak, Fraktionsvorsitzende und naturschutzpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion.
Bei der Steganlagenkonzeption handelt es sich um eine Leitlinie, die es dem Bezirksamt erleichtern soll, eine fundierte Entscheidung für Genehmigungen oder Nicht-Genehmigungen von Stegen zu treffen. Die Konzeption soll mit grünen, gelben und roten Balken auf den Karten transparent zeigen, an welcher Stelle Steganlagen prinzipiell genehmigungsfähig sind und wo nicht. Doch bleiben viele Fragen offen. Auf der einen Seite soll es ein übergreifendes Konzept darstellen, aber auf der anderen Seite bleibt es immer eine Einzelfallentscheidung. Wie will das Bezirksamt garantieren, dass alle Anträge gleich und alle Antragsteller fair behandelt werden? Wie wird mit den illegal errichteten Stegen verfahren? „In der heutigen Sitzung der BVV schwamm Herr Geschanowski erneut bei den Angaben, wie viele Stege eigentlich genehmigt sind. Das ist eine wiederholte Bankrotterklärung!“, so Claudia Schlaak. Es gebe auch deutliche Widersprüche zwischen seinen Angaben, dass 90 Prozent der Stege im Bezirk genehmigt sind. Vor dem Hintergrund, dass die meisten Stege für zehn Jahre genehmigt werden, müsste dies ungefähr 300 Genehmigungen pro Jahr bedeuten. In den vergangenen Jahren seien laut dem Bezirksstadtrat jedoch jährlich nur zwischen 30 und 70 Stege genehmigt worden.
„Wir halten die Erstellung einer Steganlagenkonzeption für notwendig. Allerdings müssen bei der Entscheidung über die Genehmigungen die Betroffenen mitgenommen und auch alle Maßnahmen erklärt werden. Bei der zeitlichen Befristung der Genehmigungen muss sichergestellt werden, dass wir über Zeiträume sprechen, bei denen z.B. Sportvereine langfristig planen können. Betroffene dürfen zudem nicht bestraft werden, wenn sie seit Jahren Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes vornehmen und sich deswegen der Röhricht nun bis an den Steg verbreitet hat“, erklärt Claudia Schlaak.
Fest steht, dass es sich bei den Seen und Flüssen im Bezirk um öffentliches Gut handelt. Eine dauerhafte Genehmigung der Stege bis in alle Ewigkeit wäre daher ein Ausverkauf von Gemeinbesitz. Gerade darum müssen die Bürgerinnen und Bürger verstärkt mitgenommen und auch bei den Entscheidungsprozessen stärker einbezogen werden.
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