Bündnisgrüne Fraktion fordert: Kinder- und Jugendbeteiligung darf nicht blockiert werden

In der gestrigen Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses wurde unsere Forderung ein festes Rederecht von Kindern und Jugendlichen des Kinder- und Jugendparlaments verbindlich in der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zu verankern, seitens CDU und AfD abgelehnt.

Dazu erklärt Charlotte Steinmetz, Fraktionsvorsitzende:
„Dass die CDU unserem Antrag nicht zugestimmt hat, ist enttäuschend. Gerade von einer demokratischen Partei erwarten wir, dass sie die verbindliche Beteiligung junger Menschen unterstützt und das Kinderrecht auf Beteiligung ernst nimmt. Von der AfD hingegen war eine Ablehnung leider nicht anders zu erwarten, wer demokratische Beteiligung immer wieder infrage stellt, zeigt damit auch hier seine Haltung.“

Wir Bündnisgrüne werden uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Stimmen junger Menschen im Bezirk verbindlich gehört und ihre Rechte nachhaltig gestärkt werden.

Denn junge Menschen verdienen mehr als symbolische Anerkennung. Sie brauchen echte, verlässliche Mitspracherechte. Demokratie beginnt nicht mit 18.
Wer sie stärken will, muss Kinder und Jugendliche strukturell beteiligen – auch in der BVV.

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