Die Gartenkolonie Neu-Venedig liegt am südlichen Rand Berlins und ist seit ihrer Entstehung 1929 als reine Freizeitkolonie ausgewiesen. 2003 wurde in der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick ein Bebauungsplan beschlossen, der das Gebiet weiterhin als Wochenendhaussiedlung festgelegt hat. Ein Grund dafür ist, dass Neu-Venedig von Überschwemmungen gefährdet ist. Die Häuser dürfen aufgrund dieser Regelung nicht größer als 60qm sein. Gegen dieses geltende Recht wurde von mehreren Bauherren wissentlich verstoßen, es wurden größere Häuser errichtet. Im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, sieht sich das Bezirksamt in der Pflicht das geltende Recht umzusetzen, Teilabrisse durchzusetzen und so gegen „Schwarzbauten“ vorzugehen. Die Fraktionen der Zählgemeinschaft von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SPD in der BVV Treptow-Köpenick befürworten die Entscheidung des Bezirksamtes nach jahrelangem Rechtsstreit tätig zu werden.
Dazu Eva Johanna Knorr, Sprecherin für Stadtentwicklung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Besagte Familie hat sich wissentlich gegen die Baugenehmigung widersetzt und ein deutlich größeres Haus als genehmigt erbaut. Mehrere Aufforderungen seitens des Bezirksamtes das Haus rückzubauen, so wie es seitens der Familie bereits 2011 schriftlich dem Bezirksamt zugesichert wurde, blieben ergebnislos. Bereits 2013 hat das Berliner Verwaltungsgericht das Gebiet als Wochenendhaussiedlung und nicht als Wohnhaussiedlung bestätigt. Nach all der Zeit, ohne Ergebnisse hat das Bezirksamt nun eine Abrissaufforderung ausgesprochen, deren Kosten die Eigentümer zu tragen haben. Der Teilabriss wird in den nächsten Wochen vollzogen werden.“
Manuel Tyx, stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion und Sprecher für Stadtentwicklung und Verkehr dazu weiter: „Für Bürgerinnen und Bürger, die gewissenhaft ihre Bauanträge stellen und sich beim Bau ordentlich an die Regeln halten, wäre ein Freifahrtschein für „Schwarzbauten“ ein Schlag ins Gesicht. Ich könnte eine solche Sonderbehandlung niemandem erklären. Regeln gelten für alle gleich. Erwachsene Menschen, die Gesetze brechen, müssen dafür die Konsequenzen tragen. Da gibt es auch keinen Rabatt für Wochenendvillen.“
Und Uwe Doering, Sprecher für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz DIE LINKE ergänzt: „Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 25.08.2022 ist eindeutig. Das Haus mit einer Grundfläche von 90qm ist auf 60qm zurückzubauen. Außerdem stellte das OVG fest, dass die Verfolgung weiterer „Schwarzbauten“ in Neu-Venedig erforderlich ist. Die Klage mit dem Ziel der Aufhebung der Beseitigungsverfügung der „Schwarzbauten“ hatte bereits vor dem Verfassungsgericht (VG) keinen Erfolg. Das OVG hatte in seinem Urteil festgestellt, dass der Grundstückseigentümer sich nicht an seinem selbst eingereichten Bauantrag gehalten hat. Der Charakter Wochenendhaussiedlung ist zu erhalten, so wie es der von der BVV beschlossene Bebauungsplan XVI – 21 „Neu-Venedig“ vorsieht. Deshalb unterstützt DIE LINKE das Vorgehen des Bezirksamtes zur Sicherstellung des Charakters der Wochenendhaussiedlung. Eine Verdichtung der Wochenendhaussiedlung durch den Bau von Wohnhäusern kommt für DIE LINKE nicht in Frage.
Abschließend dazu Jacob Zellmer, umweltpolitischer Sprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Wir begrüßen die Entscheidung des Bezirksamtes hier tätig zu werden. Um den Gebietscharakter zu wahren und die Bewohner*innen, die sich an das Baugesetz gehalten haben zu unterstützen, müssen eben diese Häuser teilweise rückgebaut werden, auch wenn das für Unmut und Ärger seitens der betroffenen Bauherren sorgt. Das Gebiet rund um die Müggelspree steht in guten Einklang mit der Natur. Das bestehende Baurecht, welches die dauerhafte Nutzung untersagt, sorgt dafür, dass sich Flora und Fauna, in diesem gewachsenen und von immer mehr Tourist*innen genutzten Naherholungsgebiet, gut entwickeln. Eine Verdichtung lehnen wir als Bündnisgrüne ab.“
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