Aus Sicht der bündnisgrünen Fraktion sind die schriftlichen Antworten des Bezirksamts auf ihre große Anfrage zu den Problemen und Herausforderungen des Wohnungsbaus in Treptow-Köpenick enttäuschend. Aufgrund der langen Tagesordnung konnten die Bündnisgrünen auf der Bezirksverordnetenversammlung am 12. August keine Nachfragen stellen. „Die Antworten des Bezirksamts zeigen, dass bei Bauvorhaben kaum Interesse an einem transparenten Vorgehen unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien in der Stadtentwicklung bestehen“, erklärt Claudia Schlaak, Fraktionsvorsitzende und umweltpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen.
Im Vordergrund der bereits im Juni eingereichten Fragen stand, wie Wohnquartiere nachhaltiger und mit mehr Akzeptanz in der Bevölkerung entwickelt werden können. Insbesondere wollten die Bündnisgrünen wissen, warum der Bezirk die Wünsche der Bürger*innen nach mehr Beteiligung nicht berücksichtigt und mehr Bebauungspläne erstellt. Bebauungspläne regeln unter anderem in welcher Höhe ein Haus errichtet werden darf, wo Grundstücke für die Nahversorgung oder Schulen freigehalten werden müssen und in welchem Umfang eine Flächenversiegelung zulässig ist. Anwohner*innen müssen bei der Aufstellung der Pläne beteiligt werden. So kann zum Beispiel der Schutz alter Bäume oder der Erhalt von Spielplätzen sichergestellt werden.
Gibt es keinen Bebauungsplan, werden Bauvorhaben innerhalb bestehender Wohnquartiere meist auf Rechtsgrundlage des Paragraphen 34 des Baugesetzbuchs realisiert. Hierbei kann ein Bauvorhaben schnell genehmigt werden, wenn es sich in die Umgebung einfügt. Unter anderem soll so in Plänterwald, Oberspree und Spindlersfeld neuer Wohnraum entstehen. Bürger*innen sowie die Politik haben hierbei kaum Möglichkeiten, die Bebauung zu verhindern oder Änderungen zu veranlassen. In der Antwort auf die große Anfrage erklärt das Bezirksamt lediglich, dass auf die Aufstellung von Bebauungsplänen kein Anspruch bestehe. Das Bezirksamt müsse zeitliche und finanzielle Ressourcen für die Durchführung eines Aufstellungsplans einsetzen und „stellt das den erzielbaren Ergebnissen eines Bebauungsplanverfahrens abwägend gegenüber“, wie der Antwort zu entnehmen ist. Weiter erklärt es, dass bei Bauvorhaben nach §34 BauGB die jeweiligen Bauherren für die Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig seien.
„Begrenzte zeitliche und finanzielle Ressourcen im Bezirksamt dürfen nicht als Grund für eine intransparente und unökologische Stadtentwicklung angeführt werden. Wir brauchen einen öffentlichen Diskurs darüber, wie die soziale und grüne Infrastruktur bei Bauvorhaben stärker berücksichtigt und Bürger*innen besser beteiligt werden können“, sagt Jacob Zellmer, Fraktionsvorsitzender und städtebaupolitischer Sprecher des Bündnisgrünen. „Wir brauchen dringend mehr Wohnraum. Stadtklimatische Aspekte, die soziale Infrastruktur und die mit einer weiteren Verdichtung verbundenen Verkehrsprobleme müssen bei geplanten Bauvorhaben aber immer berücksichtigt werden. Hals über Kopf mehr Wohnraum zu schaffen, verschiebt unsere Probleme nur in andere Bereiche und sorgt für Unmut in der Bevölkerung. Nur wenn Bürger*innen bei der Planung frühzeitig beteiligt werden, entstehen lebenswerte Quartiere für alteingesessene und neue Bewohner*innen.“
Eine große Anfrage ermöglicht es Fraktionen, vom Bezirksamt Antworten auf wichtige Themen zu erhalten und diese in der BVV-Sitzung in größerem Rahmen öffentlich zu diskutieren.
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