Grüne: Kein Schadensersatzrisiko im Gewerbegebiet am Glienicker Weg!

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Treptow-Köpenick setzt sich für den Erhalt der Bäume auf dem Gewerbegebiet am Glienicker Weg ein. Das Bezirksamt sucht derzeit nach der besten Möglichkeit, das Gebiet verkehrlich zu erschließen, ohne die wertvollen Biotope auf dem Areal zu zerstören. Damit keine Baumaßnahmen auf den möglichen Trassenvarianten erfolgen, bis eine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, fordern die Bündnisgrünen das Bezirksamt auf, dort vorerst keine Baugenehmigungen mehr zu erteilen, die möglicherweise Schadensersatzzahlungen nach sich ziehen. Ein entsprechender Antrag wurde für die Bezirksverordnetenversammlung am 7. März 2019 eingebracht.

Das Bezirksamt plant das Gewerbegebiet am Glienicker Weg mit dem Bebauungsplan 9-63 neu zu entwickeln. Hierfür müssen Baufelder neu angeordnet und eine ausreichende verkehrliche Erschließung ermöglicht werden. Verschiedene Varianten für eine neue Trasse werden zwischen dem Bezirksamt, Berliner Forsten, der Politik und Naturschutzverbänden intensiv diskutiert. Auch das benachbarte Gewerbegebiet Grünauer Straße soll von der neuen Erschließung profitieren. Weil sich auf dem Plangebiet wertvolle Biotope und ein Wald mit teilweise über 100 Jahre alten Eichen befindet, stockt das Verfahren seit Jahren. Einige der derzeit vom Bezirksamt verfolgten Varianten erfordern Teile oder den ganzen unter Naturschutz stehenden Eichenwald abzuholzen. Bis keine für alle zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, soll aus Sicht der Bündnisgrünen keine Bebauung auf allen für die Erschließung möglicherweise relevanten Flächen stattfinden.

„Ganz ähnlich der Kontroverse um den Hambacher Forst droht auch bei uns in Bezirk in Adlershof der Verlust eines hochwertigen Baumbestands“, erklärt Jacob Zellmer, Fraktionsvorsitzender und städtebaupolitischer Sprecher seiner Fraktion. „Aus diesem Grund brauchen wir Zeit, um eine einvernehmliche Lösung für die Erschließung des Gewerbegebietes zu finden. Hier müssen vom Bezirksamt geeignete Maßnahmen ergriffen werden, damit die Planungsziele durch neue Baumaßnahmen nicht gefährdet werden.“

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