Der Landessportbund vergibt seit 2019 das Kinderschutzsiegel an Vereine, die den sechs Kriterien, die zur Beantragung des Siegels erforderlich sind, entsprechen. Dazu zählen, insbesondere die regelmäßige Überprüfung der erweiterten Führungszeugnisse von mit Kindern und Jugendlichen arbeitenden Personen ebenso wie die Verankerung der Prävention jeglicher seelischer, verbaler, körperlicher und sexualisierter Gewalt in der Vereins-/Verbandssatzung.
„Wir Bündnisgrüne ersuchen das Bezirksamt Treptow-Köpenick, die im Bezirk angesiedelten Sportvereine bei der Erlangung des Siegels zu unterstützen. Ziel ist es, dass alle Vereine bis 2024 das Kinderschutzsiegel bekommen und nach den Statuten des Landessportbundes handeln. Durch die Einrichtung von Kinderschutzbeauftragten in den Vereinen, soll gewährleistet sein, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen gewahrt und umgesetzt werden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist hier das oberste Ziel.“, sagt dazu Charlotte Steinmetz, jugendpolitische Sprecherin.
Und Jacob Zellmer, sportpolitischer Sprecher ergänzt: „Vereine sollen geschützte Räume sein, in denen sich Kinder und Jugendliche frei und sicher entfalten und ihren Interessen nachgehen können. Durch das Erlangen des Zertifikats können die Vereine auch in der Öffentlichkeit insbesondere bei den erziehungsberechtigten Personen dafür werben und sich entsprechend positionieren.“
Ein wichtiger Punkt sind hier auch die regelmäßigen Schulungen und Fortbildungen für Vereinsmitarbeitende zu den Themen Kinderschutz und Prävention, die in den Kriterien zur Erlangung des Siegels ebenso verankert. Das Kinderschutzsiegel ist fünf Jahre gültig und muss nach Ablauf dieser neu beantragt werden, wobei alle sechs Kriterien erneut geprüft werden.
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